Der Kollegrat wählt Sprecherinnen oder Sprecher und deren Stellvertretende. Der Kollegrat beschließt über das Studienprogramm und kontrolliert die Einhaltung der Leistungen durch die Kollegiatinnen und Kollegiaten. Außerdem entscheidet er über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern und weist ihnen Mentorinnen oder Mentoren zu.

Der Doktorandenrat ist die Versammlung aller Kollegiatinnen und Kollegiaten. Der Doktorandenrat wählt zwei Doktorandensprecherinnen oder -sprecher für ein Jahr, die die Doktorandinnen und Doktoranden im Kollegrat vertreten.

Der Vollversammlung gehören alle Kollegiatinnen und Kollegiaten, Mentorinnen und Mentoren sowie alle assoziierten Mitglieder der Graduiertenklasse an. Die Vollversammlung tritt einmal jährlich zusammen, um den Bericht der Evaluierungskommission entgegen zu nehmen.

Die Evaluierungskommission setzt sich aus zwei vom Kollegrat und zwei vom Doktorandenrat entsandten Vertreterinnen oder Vertretern und aus zwei nicht mit der Graduiertenklasse assoziierten Hochschullehrerinnen oder -lehrern zusammen. Die Evaluierungskommission legt der Vollversammlung einmal jährlich einen Bericht vor, in dem die Entwicklungen in der Graduiertenklasse evaluiert werden. 


Detailliertere Informationen sind in Studienordnung  und in Studienplan zu finden.